Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hessen hat in ihrer letzten Vorstandssitzung die Gründung einer „Task Force Unternehmenssteuerreform“ beschlossen. Diese soll maßgeblich zur Entlastung der deutschen Unternehmen beitragen. Mit zehn konkreten Vorschlägen zielt die MIT Hessen darauf ab, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen und das Steuersystem an die Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen.

„Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefen Krise, auch bedingt durch ein überholtes Steuersystem“, unterstrich der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Marco Reuter. „Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Unternehmenssteuern weltweit. Um wieder Wachstum und Wohlstand zu sichern, brauchen wir eine durchgreifende steuerpolitische Wende.“

„Die deutsche Steuerpolitik muss im Sinne der Wirtschaft nachhaltig reformiert und zukunftsfähig gestaltet werden“, so der Kreisverbandsvorsitzende der MIT Gießen, Frank Ehnis.

Die MIT – Kreisverband Gießen fordert somit unter anderem:

  1. Senkung der Unternehmenssteuern auf maximal 25 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Rest-Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

  1. Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: Verlustvorträge sollen unbeschränkt erlaubt und der Verlustrücktrag erhöht werden.

  1. Rechtsformneutrale Besteuerung: Unternehmen sollen unabhängig von ihrer Rechtsform steuerlich gleichgestellt werden.

  1. Förderung von Investitionen und Beschäftigung: Günstigere Abschreibungsbedingungen sollen Investitionen im Inland erleichtern.

  1. Neue Partnerschaft zwischen Unternehmen und Staat: Ein Abbau bürokratischer Hürden und ein Ende des Generalverdachts gegen Unternehmen.

  1. Reform der Gewerbesteuer: Die bestehende Gewerbesteuer belastet die Unternehmen zu stark und ist international nicht wettbewerbsfähig. Gleichzeitig ist die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu gewährleisten. Eine Modernisierung der Gewerbesteuer ist daher notwendig.

  1. Modernisierung des Konzernsteuerrechts: Das deutsche Konzernsteuerrecht soll sich stärker an europäischen Vorgaben orientieren und grenzüberschreitende Organschaften erleichtern, um die Wettbewerbsfähigkeit von Konzernen im europäischen Binnenmarkt zu stärken.

  1. Reform der Grunderwerbsteuer: Das aktuelle Grunderwerbsteuerrecht erschwert unternehmerische Aktivitäten und bedarf einer umfassenden Überarbeitung, um Unternehmen mehr Flexibilität zu geben.

  1. Senkung der Stromsteuer: Die Stromsteuer soll auf das EU-Mindestsatzniveau gesenkt werden, um die Stromkosten für Unternehmen zu verringern und sie gleichzeitig von bürokratischen Lasten zu entlasten.

  1. Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer: Durch eine Modernisierung des Verfahrensrechts, insbesondere bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, können steuerliche Entlastungen erzielt werden, ohne das Aufkommen der Umsatzsteuer zu schmälern.

Diese und weitere Vorschläge sind Teil eines umfassenden Reformkonzepts, das von der neu gegründeten Task Force ausgearbeitet wird. Jedes Mitglied der MIT sowie alle hessischen Betriebe sind dazu aufgerufen, ihre Expertise in diesen Prozess einzubringen.