Das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) soll es Menschen ohne Lehre ermöglichen, sich Berufserfahrungen anerkennen zu lassen. Bei der ersten Lesung für dieses Gesetz im Bundestag am 17. Mai befürworteten alle Fraktionen die Einführung einer gesetzlich geregelten Validierung von Berufserfahrung. Außerdem setzten sich Abgeordnete dafür ein, mit dem Gesetz auch eine Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen. Denn: Ohne diese Altersgrenze droht das Berufsvalidierungsgesetz, die duale Ausbildung auszuhöhlen, schreibt dieDeutsche Handwerks-Zeitung. Auch unsere Bundesvorsitzende ist für eine Altersgrenze. In ihrer Bundestags-Ansprache betonte Gitta Connemann: „Wir brauchen tatsächlich eine Altersgrenze, die bei 25 Jahren liegt. Bislang ist diese im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.“ Sie sorge für Akzeptanz – auch bei Betrieben und bei Prüfern. „Denn eines darf nicht passieren: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Validierung eine Abkürzung vorbei an der dualen Berufsausbildung ist. Damit würden wir die duale Berufsausbildung als das Erfolgsmodell Deutschlands entwerten, und das kann in keinem Fall richtig sein.“